Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass alle Fahrgäste ab einem Alter von 14 Jahren in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) tragen müssen.
OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig.
Für Kinder bis zum 14. Geburtstag besteht eine Maskenpflicht. Sollte keine geeignete Größe oder Passform vorliegen, darf ersatzweise auch eine OP- oder Alltagsmaske getragen werden.